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   Wir machen
   das Beste aus
   Ihren
   Forderungen.

Entgelt

für unsere Leistung

Für unseren Fakturierungsservice im Rahmen der BTD-Abrechnung in Rheinland-Pfalz erheben wir einheitlich eine Gebühr von 2,25% der Brutto-
rechnungssummen plus Porto (zzgl. Mehrwertsteuer).

Da die Beihilfezahlungen in Rheinland-Pfalz nicht über unsere Abrechnungskonten fließen, werden wir 20% der ursprünglich erhobenen BTD-Abrechnungs-
gebühren nachträglich erstatten. Die Erstattungs-
beträge werden im Oktober 2008 und Januar 2009 rückwirkend ermittelt und den zugehörigen Verrechnungskonten gutgeschrieben.

Mitglieder der tvh, die Ihre tierärztlichen Leistungen regelmäßig abrechnen lassen, dürfen Ihren jeweils geltenden, umsatzabhängigen Gebührensatz in Anspruch nehmen.

Eventuell erforderliche Mahnaktivitäten vorgerichtlicher oder ggf. gerichtlicher Art werden mit Ihnen abgestimmt und nach unserer geltenden Gebührenordnung separat abgerechnet.

Die Fristen für Fälligkeiten und Mahnverfahren werden gemäß unseren Standards vorgegeben.

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