Für alle praktizierenden Tierärzte
in Rheinland-Pfalz
In Absprache mit der
Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz übernehmen wir die Abrechnung
der BTD-Maßnahmen in diesem Bundesland.
An der BTD-Impfmaßnahme aktiv teilnehmende Tierärzte, die noch nicht zu unserem Mitgliederstamm zählen, werden von uns als außerordentliche Mitglieder zeitbefristet aufgenommen.
Zur Rechnungserstellung senden Sie ausgefüllte Erfassungsformulare an Ihre Landestierärztekammer, die diese nach Prüfung an uns weiterleitet.
Wir produzieren Ihre Rechnungen, auf denen die in den Erfassungsbelegen ausgewiesenen Landes- und TSK-Zuschüsse in Abzug gebracht sind.
Bitte machen Sie sich zunächst mit dem
Konzept der Zusammenarbeit zwischen Tierarzt, LTK und tvh vertraut und führen Sie dann die
Anmeldeprozedur bei der tvh durch.
Hinweis
Auf der
Homepage der LTK Rheinland-Pfalz sind die Einzelheiten der BTD-Abrechnung dargestellt.