Wir übernehmen Beihilfebeantragung und Rechnungsstellung
Der Tierseuchenfonds Schleswig-Holstein (TSF) hat mit Schreiben vom 3. März 2010 das ab 15. März anzuwendende Verfahren zur Beihilfebeantragung vorgestellt. Die Beihilfeanträge sind ab sofort über das Internet-Portal des TSF elektronisch zu erfassen.
Um Sie bei der Beihilfebeantragung und Leistungsabrechnung noch wirkungsvoller zu unterstützen, übernehmen wir in diesem Jahr beide Aufgaben für Sie. Trotz deutlicher Mehrleistung werden wir den gleichen Gebührensatz wie im Vorjahr erheben.
Die Vorgehensweise wurde wie üblich mit dem TSF sowie der Tierärztekammer und dem bpt Landesverband abgestimmt. Bitte machen Sie sich mit unserer
Verfahrensbeschreibung vertraut. Alle erforderlichen Dokumente haben wir in der Rubrik
BT-Impfung 2010 bereitgestellt.